Überwachung exponierter Personen durch ermächtige Ärzte https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-zum-strahlenschutzgesetz-strlschg-und-zur-strahlenschutzverordnung-strlschv
Die Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen – durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ – konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und – die besondere ärztliche Überwachung.
Gesetze Ärztliche Überwachung durch ermächtige Ärzte